Gelesen und gesehen werden.

Im Gemeindeblatt ist Ihre Werbung stets im Blick.

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Der einfachste Weg in die Wohnzimmer der Überetscher.

Das allwöchentliche Schmökern im Gemeindeblatt ist für viele Eppaner und Kalterer ein unverzichtbares Ritual.

Genau das macht die Dorfzeitung zur idealen Werbeplattform: Wer sich für eine Werbeanzeige in der Print-Ausgabe entscheidet, hat im Gemeindeblatt beste Chancen, die lokale Zielgruppe zu erreichen. Diese ist nämlich klar definiert: Die Überetscher Haushalte sind nicht nur die Leser des Gemeindeblattes, sondern zu einem großen Teil auch die Kunden der Einzelhandelsbetriebe in den beiden Gemeinden. So zielsicher kommt Ihre Werbung sonst gewiss nirgends an!

Sehr geehrte Werbetreibende

Ab sofort gilt in Italien die EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz, wonach in Stellenanzeigen künftig Gehaltsangaben verpflichtend vorgeschrieben sind. Laut Artikel 5 der Richtlinie müssen Bewerbende spätestens vor dem ersten Vorstellungsgespräch über das Einstiegs-entgelt oder eine Gehaltsspanne informiert werden – am besten direkt in der Stellenanzeige.

Beide Varianten (fixer Betrag oder Spanne) sind ausdrücklich zulässig.
Der Begriff „Entgelt“ umfasst nicht nur das Grundgehalt, sondern alle Vergütungsbestandteile – also auch Prämien, Sachleistungen, Essensgutscheine usw.

Die Angaben müssen auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhen. Ein Verweis auf den anwendbaren Kollek- tivvertrag ist möglich und empfehlenswert. Beispiele finden Sie im Leitfaden:
Leitfaden für Stellenanzeigen, die alle erreichen (PDF)

Die Richtlinie richtet sich an die Arbeitgeber, nicht an die veröffent-lichenden Medien. Die Gemeindeblatt Eppan- Kaltern GmbH möchte Betriebe jedoch darauf hinweisen, dass Gehaltsangaben künftig verpflichtend sind. Wer transpa- rent kommuniziert, ist rechtlich auf der sicheren Seite – und positioniert sich als attraktiver Arbeitgeber.