Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Jänner 2017

Für Rückfragen oder Informationen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Print- und Online-Anzeigen der Gemeindeblatt Eppan-Kaltern GmbH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, vorbehaltlich schriftlich festgehaltener Änderungen, die von der Gemeindeblatt Eppan-Kaltern GmbH (Herausgeber) an den Kunden (Auftraggeber) vorgenommene Lieferung Dienstleistungen (Werbeanzeigen) und in jedem Fall sämtliche vom Unternehmen ausgeführten Leistungen. Vorbehaltlich gegenteiliger schriftlicher Vereinbarungen setzt der Auftrag die Annahme der vorliegenden Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber voraus. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, werden die zwischen den Parteien erfolgten Leistungen, auf die die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen angewandt werden, vom italienischen Gesetz geregelt.

1. Aufträge und Druckunterlagen:

Sämtliche Aufträge können schriftlich (E-Mail oder Fax), mittels Online-Formular auf der Webseite www.gemeindeblatt-notiziario.eu gemacht oder direkt im Büro des Gemeindeblattes aufgegeben werden. Bei telefonisch aufgegebenen Inseraten oder Änderungen derselben und bei fehlerhaften Unterlagen (digital oder analog) übernimmt der Herausgeber keinerlei Haftung für die getreue Wiedergabe derselben. Der Auftraggeber kann die druckreifen Unterlagen selbst oder durch seine Werbeagentur dem Unternehmen zur Verfügung stellen. Bei nicht druckreifen Werbeanzeigen wird ein Gestaltungszuschlag verrechnet. Er übernimmt somit die Verantwortung für den Inhalt, die Wahrheit und moralische Integrität seiner Werbung. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, Anzeigen unter Umständen zurückzuweisen. Für alle Angaben gelten die Bestimmungen zur Chancengleichheit und Anti-Diskriminierung. Für die rechtzeitige Anlieferung der entsprechenden Druckunterlagen sowie für die Richtigkeit des Textes haftet der Auftraggeber: sollten die Druckunterlagen nicht rechtzeitig angeliefert werden, so ist das Unternehmen nicht verpflichtet das entsprechende Inserat zu veröffentlichen. Sollte keine Veröffentlichung wegen der verspäteten Abgabe der Druckunterlagen erfolgen, so ist der Auftraggeber verpflichtet eine Konventionalstrafe in der Höhe von 75% des vereinbarten Preises zu bezahlen.

2. Probeabzüge:

Die Genehmigung zum Druck gilt auch dann als erteilt, wenn die Probeabzüge nicht fristgemäß freigegeben werden.

3. Reklamationen:

Allfällige Reklamationen berechtigen den Auftraggeber nicht, die Bezahlung der einzelnen Rechnungen hinauszuzögern oder einzustellen; erst nach Bezahlung aller fälligen Rechnungen werden die termin- und formgerecht eingereichten Reklamationen behandelt. Der Herausgeber kann nicht für Fehler oder Schäden aufkommen, die aufgrund von fehlerhaften oder unklaren Weisungen des Auftraggebers begangen worden sind. Auf jeden Fall kann der Auftraggeber niemals einen Schadenersatz oder die Rückerstattung des vereinbarten Preises verlangen, sofern beim Druck geringfügige Fehler unterlaufen oder bei verfahrensbedingten Farbabweichungen gegenüber dem Original. Der Auftraggeber hat bei sehr schlechtem oder fehlerhaftem Abdruck der Anzeigen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Richtigstellung durch den Herausgeber oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeigen beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftung für den Herausgeber sind ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass Reklamationen jeglicher Art binnen 10 Tagen nach Veröffentlichung der Anzeige schriftlich erfolgen müssen. Nach Ablauf dieser Frist ist jegliche Reklamation ungültig.

4. Mitbewerber:

Der Ausschluss von Mitwerbern kann nur für gegenüberliegende Seiten vereinbart werden; sollte eine entgegengesetzte Klausel im Auftrag enthalten sein, so ist diese ohne Wirkung, wobei der Auftrag als solcher bestehen bleibt.

5. Ermächtigung für die Veröffentlichung von Inseraten:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die allfälligen vom Gesetz vorgeschriebenen Ermächtigungen für die Veröffentlichung der Inserate einzuholen und, sofern dies vorgeschrieben ist, muss dieser die zu veröffentlichenden Daten dem Herausgeber mitteilen, bzw. die Anzeige in diesem Sinne vervollständigen. In Ermangelung einer solchen Vervollständigung bzw. bei nicht autorisierten Anzeigen besteht für den Herausgeber keine Verpflichtung, die Anzeige zu veröffentlichen. Auf jeden Fall verpflichtet sich der Auftraggeber, den Herausgeber vor jedweder Forderung Dritter, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeigen steht, schadlos zu halten. Der Auftraggeber bestätigt, das Gebrauchsrecht über die Texte, Werbeslogans, Markenzeichen und andere Abbildungen zu besitzen sowie die Rechtmäßigkeit derselben; aus diesem Grunde ist einzig und allein der Auftraggeber gegenüber den Behörden und Dritten verantwortlich.

6. Preis:

Es gilt der zum Zeitpunkt des Auftrages ausgewiesene Preis auf der Webseite oder in der Print-Ausgabe des Überetscher Gemeindeblattes/Notiziario Comunale di Appiano e Caldaro. Eventuelle Preisänderungen für eventuell darauffolgende Bezugsräume werden dem Kunden vor ihrer Wirksamkeit rechtzeitig bekanntgegeben und veröffentlicht, sei es auf der Webseite oder in der Print-Ausgabe. Sollte während der Ausführung des Auftrages eine Änderung der Anzeigenpreise eintreten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die neuen Preise einzuhalten, sofern die Preisänderung vor der Veröffentlichung der betreffenden Anzeige in Kraft tritt. Vorgemerkte und bereits bezahlte Anzeigen, welche sodann vom Auftraggeber zurückgezogen werden, werden nicht mehr zurückerstattet (auch nicht anteilsmäßig). Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt und in Rechnung gestellt.

7. Zahlungsbedingungen:

Die Zahlung der gelieferten Leistungen muss innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen und Bedingungen ohne jeden Abzug erfolgen; sind diese nicht im Auftrag angegeben, so gelten die auf der Rechnung angeführten. Für jeden Auftrag werden die zum Zeitpunkt einer Bestätigung gültigen Preislisten angewandt. Alle Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Jede Verzögerung oder Unregelmäßigkeit in der Zahlung berechtigt den Herausgeber, die Veröffentlichung der Anzeigen einzustellen oder die laufenden Aufträge auszusetzen, auch wenn sie sich nicht auf die betreffende Zahlung beziehen und berechtigt den Herausgeber eventuellen Schadensersatz zu verlangen. Der Herausgeber hat auf jeden Fall Anrecht – ab der Fälligkeit der Zahlung ohne Notwendigkeit der Mahnung – auf Verzugszinsen, berechnet gemäß Ges. 231/02, sowie auf die Erstattung aller dem Unternehmen durch den Verzug und/oder die nicht erfolgte Zahlung entstandenen Kosten. Der Auftraggeber ist im Falle einer Beanstandung oder Streitigkeit nicht dazu berechtigt, eventuelle Forderungen an den Herausgeber aufzurechnen, unabhängig von deren Ursprung. Im Falle einer gravierenden Zahlungsunfähigkeit (Verspätung bei der Begleichung von Rechnungen von über zwei Monaten nach Rechnungsfälligkeit) des Auftraggebers wird der Herausgeber ermächtigt, die Auftragsausführung sofort einzustellen ohne dass dadurch für den Auftraggeber irgendwelche Rechte (Schadenersatz usw.) erwachsen. In einem solchen Fall ist hingegen der Auftraggeber gemäß Art. 1382 ZGB – unter Vorbehalt allfälliger weiterer Schadenersatzansprüche seitens des Herausgebers – verpflichtet, dem Herausgeber als Konventionalstrafe 75% des gesamten Restbetrages der noch nicht durchgeführten Teile der einzelnen Aufträge zu bezahlen. Die bereits vom Herausgeber ausgeführten Arbeiten sind hingegen vollständig zu begleichen.

8. Höhere Gewalt:

Treten Ereignisse aufgrund höherer Gewalt ein, die die Produktion im Betrieb des Unternehmens verhindern oder erheblich einschränken, so kann der Herausgeber, gemäß Art 1256 BGB, nicht für den Erfüllungsverzug haftbar gemacht werden, solange die höhere Gewalt andauert. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, im Falle von höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten den Auftrag zu stornieren oder eventuelle Schadensersatzansprüche zu stellen. Falls die Erbringung der Leistung definitiv unmöglich ist, erlischt die Verpflichtung des Herausgebers.

9. Auslegung, Änderung unwirksamer Klauseln:

Jede Änderung oder Ergänzung, die von den Parteien an den Aufträgen angebracht werden, auf welche die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen angewandt werden, müssen, um wirksam zu sein, schriftlich festgehalten werden. Die Abweichung von einer oder mehreren Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nicht extensiv oder analog zu anderen ausgelegt werden und unterstellt nicht den Willen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit nicht anzuwenden.

10. Urheberrechte:

Falls Nachdrucksrechte sowie Urheberrechte Dritter verletzt werden, ist für deren Verletzung ausschließlich der Auftraggeber haftbar. Der Auftraggeber erklärt ferner, das Unternehmen von jeder Haftung freizustellen und es gegen ev. Beanstandungen und/oder ihm gegenüber eingereichten Klagen schadlos zu halten und auch für die ev. Anwaltskosten, mit denen es belastet wird und/oder die es zu tragen hat, aufzukommen.

11. Gerichtsstand:

Der Gerichtsstand ist ausschließlich der Gerichtsstand Bozen, Italien.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Online-Abos des Überetscher Gemeindeblattes / Notiziario Comunale

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Online-Abo des Überetscher Gemeindeblattes von Eppan und Kaltern / Notiziario Comunale di Appiano e Caldaro der Gemeindeblatt GmbH mit Sitz in 39057 Eppan, J.-Plazer-Str. 22.

1. Bestimmungen und Gegenstand des Vertrages

Die jeweilige Ausgabe des Überetscher Gemeindeblattes von Eppan und Kaltern / Notiziario Comunale di Appiano e Caldaro wird in digitaler Form angeboten und das Online-Abonnement wird gegen Bezahlung dem Leser bzw. Kunden zur Verfügung gestellt. Der digitale Zugriff setzt den Abschluss des Bezugsvertrages mit der Gemeindeblatt GmbH (nachfolgend auch Herausgeber genannt) nach den Regeln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.

2. Bestellvorgang

Online-Abos erfordern die elektronische Anmeldung des Auftraggebers. Die Bestellung des Online-Abonnement wird durch die Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars auf der Webseite des Herausgebers www.gemeindeblatt-notiziario.eu durchgeführt. Der Auftraggeber bestimmt bei der Anmeldung einen Benutzernamen und ein Passwort. Der Bezugsvertrag kommt erst nach einer schriftlichen Bestätigung per E-Mail durch den Herausgeber zustande und ist erst nach der Bezahlung der Bezugsgebühr gültig.

3. Preis

Webseite oder in der Print-Ausgabe (Jahresabo oder Halbjahresabo von Juli bis Dezember). Der im Voraus bezahlte Preis ist für den gesamten Zeitraum des Abschlusses des Abonnements garantiert und kann nicht erhöht werden. Eventuelle Preisänderungen für eventuell darauf folgende Bezugsräume werden dem Leser bzw. Kunden vor ihrer Wirksamkeit rechtzeitig bekanntgegeben und veröffentlicht, sei es auf der Webseite oder in der Print-Ausgabe.

4. Zahlungsweise

Wie unter dem Punkt „Preis“ erwähnt, ist der Bezugspreis für das Online-Abonnement im Voraus fällig. Die Zahlung kann bei allen Banken mittels Banküberweisung auf eines der Konten des Herausgebers erfolgen bzw. im Büro des Herausgebers getätigt werden. Es besteht auch die Möglichkeit eines SEPA-Lastschrift Mandates. Dies kann auf jeder Bank oder direkt im Büro des Gemeindeblattes beantragt werden. Bei jeder Überweisung muss der Name des Abonnenten und die Abonummer angegeben werden.

Die Bankdaten sind:
Raiffeisenkasse Überetsch, Filiale St. Michael/Eppan, IBAN: IT 48 N 08255 58160 000300014001, BIC: RZSBIT21048
Volksbank, Filiale St. Michael/Eppan, IBAN: IT 59 D 05856 58160 057571165800, BIC: BPAAIT2B057
Sparkasse, Filiale St. Michael/Eppan, IBAN: IT 43 A 06045 58160 000005002086, BIC: CRBZIT2B010

Der Nutzer muss sicherstellen, dass der Rechnungsbetrag vollständig auf dem Konto des Herausgebers eingeht, ein eventueller Differenzbetrag wird nachgefordert. Das Online-Abonnement wird erst nach vollständiger Bezahlung der Bezugsgebühr freigeschalten.

5. Nutzung

Das Online-Abonnement wird wöchentlich am Donnerstag ab 12:00 Uhr freigeschalten und ist nur für den privaten Gebrauch bestimmt, kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich untersagt. Der Nutzer darf von bis zu vier verschiedenen Endgeräten zugreifen. Wird diese Anzahl überschritten, behält sich der Herausgeber das Recht vor, ein zusätzliches Entgelt zu verlangen. Unterbrechungen der digitalen Nutzung des Überetscher Gemeindeblattes / Notiziario Comunale sind ebenso wie eine Rückerstattung der anteilmäßigen Bezugsgebühren ausgeschlossen. Die Zugangsberechtigung gilt nur für den Auftraggeber persönlich, sie ist nicht übertragbar. Eine Weitergabe der Zugangsdaten oder der digitalen Ausgabe des Überetscher Gemeindeblattes / Notiziario Comunale an Dritte ist strengstens untersagt. Der Nutzer ist für die Geheimhaltung des Benutzernamens und des Passwortes selbst verantwortlich. Der Herausgeber ist berechtigt, bei Kenntnis eines möglichen Missbrauchs der Dienste eine Zugangssperre vorzunehmen. Eine Verwendung der urheberrechtlich geschützten Zeitungsbeiträge, Abbildungen, Anzeigen usw., insbesondere durch Verbreitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Speicherung, gleich, auf welchem Medium bzw. Verbreitungskanal und in welcher technischen Ausgestaltung wie z.B. im Internet oder Intranet sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herausgebers ausdrücklich untersagt und werden sowohl zivil- als auch strafrechtlich geahndet.

6. Vertragslaufzeit

Das Online-Abonnement verfällt jedes Jahr am 31. Dezember, unabhängig vom Zeitpunkt des Zahlungseinganges, und wird nicht automatisch verlängert. Der Zugang zum Online-Abonnement wird bis zum erneuten Zahlungseingang blockiert. Eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ist jederzeit möglich, der bezahlte Betrag wird jedoch nicht zurückerstattet. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen: Hierzu gehören der Missbrauch der Zugangsdaten und die vertragswidrige Weiterleitung von Inhalten durch den Nutzer an Dritte.

7. Widerruf

Bestellungen für das Online-Abonnement können innerhalb von 14 Werktagen schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail) ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an:

Gemeindeblatt GmbH
J. Plazer Straße 22
I-39057 Eppan
Tel. +39 0471 665241
Fax: +39 0471 661261
abo@gemeindeblatt-notiziario.eu

Der Herausgeber stellt ein Musterformular für den Widerruf auf seiner Webseite zum Herunterladen bereit.

8. Haftung

Bei Nichterscheinen der gedruckten Ausgabe des Überetscher Gemeindeblattes / Notiziario Comunale besteht kein Anspruch auf Übermittlung einer digitalen Version. Betriebsunterbrechungen oder Störungen, auch nur vorübergehend, aufgrund der üblichen Wartungszeiten im Internet, von fremden Providern oder von fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt, begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz. Der Herausgeber kann auf keinen Fall für die Verfügbarkeit der Online-Verbindung haftbar gemacht werden. Eine Haftung des Herausgebers liegt nur vor, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Die Haftung ist dementsprechend der Höhe nach auf das Entgelt für eine zweimonatige Nutzung begrenzt. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens.

9. Daten des Nutzers/Datenschutz

Die Online-Bestellung wird verschlüsselt, nach dem jeweiligen technischen Standard durchgeführt, d.h., die persönlichen Daten können nicht von außen eingesehen werden. Die persönlichen Daten werden zwecks Erfüllung der zivil- und steuerrechtlichen Obliegenheiten im Archiv des Herausgebers elektronisch gesammelt und gespeichert. Der Nutzer erklärt sich auch damit einverstanden, dass er über Aktionen des Herausgebers informiert wird und auch Kontakte über Telefon, E-Mails und Postsendungen zulässt. Alle Rechte gemäß Art. 7 der Datenschutzbestimmungen können schriftlich in Anspruch genommen werden. Gemeindeblatt GmbH, J. Plazer Str. 22, I-39057 Eppan, E-Mail: info@gemeindeblatt-notiziario.eu

10. Änderungen der AGBs von Online-Abos

Der Herausgeber behält sich vor, die AGBs für das Online-Abonnement jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung auf der Webseite www.gemeindeblatt-notiziario.eu unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens. Widerspricht der Abonnent nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung dieser Frist hingewiesen.

11. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist ausschließlich der Gerichtsstand Bozen, Italien.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Print-Abonnements des Überetscher Gemeindeblattes / Notiziario Comunale

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Print-Abo des Überetscher Gemeindeblattes von Eppan und Kaltern / Notiziario Comunale di Appiano e Caldaro der Gemeindeblatt Eppan-Kaltern GmbH mit Sitz in 39057 Eppan, J.-G.-Plazer-Straße 22.

1. Bestimmungen und Gegenstand des Vertrages

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen, die schriftlich oder mittels Online-Formular auf der Webseite www.gemeindeblatt-notiziario.eu vorgenommen werden.

2. Bestellvorgang

Die Bestellung eines Gemeindeblatt-Abos kann schriftlich oder durch die Übersendung des ausgefüllten Online-Anmeldeformulars erfolgen. Als Bestellung gilt auch die Einzahlung des Jahres- bzw. Halbjahresabonnements auf eines der Bankkonten der Gemeindeblatt Eppan-Kaltern GmbH (nachfolgend auch Herausgeber genannt). Bei der Bestellung kann auf die italienische Beilage „Notiziario Comunale“ verzichtet werden. Mit Eintreffen der Abonnementbestellung kommt der Abonnementvertrag zustande, und es werden Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich.

3. Lieferbeginn/Zustellung

Das Jahresabo beginnt am 1. Jänner eines jeden Jahres und verfällt immer am 31. Dezember. Es besteht auch die Möglichkeit eines Halbjahresabos, dieses beginnt immer am 1. Juli eines jeden Jahres und verfällt am 31. Dezember. Lieferbeginn ist demnach in der Regel die erste Jänner- bzw. Juliausgabe oder die erstmögliche Ausgabe nach Zahlungseingang.

4. Preis

Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung des Abonnements ausgewiesene Preis auf der Webseite oder in der Print-Ausgabe. Durch den Verzicht auf die italienische Beilage „Notiziario Comunale“ (siehe Punkt „Bestellvorgang“) ändert sich der Preis nicht. Der im Voraus bezahlte Preis ist für den gesamten Zeitraum des Abschlusses des Abonnements garantiert und kann nicht erhöht werden. Eventuelle Preisänderungen für eventuell darauffolgende Bezugsräume werden dem Leser bzw. Kunden vor ihrer Wirksamkeit rechtzeitig bekanntgegeben und veröffentlicht, sei es auf der Webseite oder in der Print-Ausgabe.

5. Zahlungsweise

Wie unter dem Punkt „Preis“ erwähnt, ist der Bezugspreis für das Abonnement im Voraus fällig. Die Zahlung kann bei allen Banken mittels Banküberweisung auf eines der Konten des Herausgebers erfolgen bzw. im Büro des Herausgebers getätigt werden. Es besteht auch die Möglichkeit eines SEPA-Lastschrift-Mandates. Dies kann auf jeder Bank oder direkt im Büro des Gemeindeblattes beantragt werden. Bei jeder Überweisung muss der Name des Abonnenten und die Abonummer (scheint neben der Anschrift auf der Zeitung auf) angegeben werden. Neuabonnenten geben als Zahlungsgrund zusätzlich zum Namen auch die genaue Zustellungsadresse an. Der/die Abonnent/in muss sicherstellen, dass der Rechnungsbetrag vollständig auf dem Konto des Herausgebers eingeht, ein eventueller Differenzbetrag wird nachgefordert.

Die Bankdaten sind:
Raiffeisenkasse Überetsch, Filiale St. Michael/Eppan, IBAN: IT 48 N 08255 58160 000300014001, BIC: RZSBIT21048
Volksbank, Filiale St. Michael/Eppan, IBAN: IT 59 D 05856 58160 057571165800, BIC: BPAAIT2B057
Sparkasse, Filiale St. Michael/Eppan, IBAN: IT 43 A 06045 58160 000005002086, BIC: CRBZIT2B010

6. Höhere Gewalt

Bei Nichterscheinen der gedruckten Ausgabe im Falle von höherer Gewalt und Streik besteht kein Entschädigungsanspruch. Das gilt auch für die unterlassene Zustellung durch die Post oder von Seiten Dritter.

7. Änderungen

Lieferunterbrechungen, Adressenänderungen oder Änderungen zur Zahlungsart, Bankverbindung usw. sind dem Herausgeber mitzuteilen (E-Mail: abo@gemeindeblatt-notiziario.eu).

8. Vertragslaufzeit/Kündigung

Das Abonnement verfällt jedes Jahr am 31. Dezember, unabhängig vom Zeitpunkt des Zahlungseinganges, und wird nicht automatisch verlängert. Eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der Fälligkeit ist jederzeit möglich, der bezahlte Betrag wird jedoch nicht zurückerstattet.

9. Widerruf

Bestellungen können innerhalb von 14 Werktagen schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail) ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. In diesem Fall wird der im Voraus bezahlte Abopreis abzüglich des Einzelverkaufspreises der tatsächlich gelieferten Exemplare zurückerstattet.

Der Widerruf ist zu richten an:
Gemeindeblatt GmbH
J. Plazer Straße 22
I-39057 Eppan
Tel. +39 0471 665241
Fax: +39 0471 661261
abo@gemeindeblatt-notiziario.eu

Der Herausgeber stellt ein Musterformular für den Widerruf auf seiner Webseite zum Herunterladen bereit.

10. Nutzung

Das Abonnement ist nur für private Zwecke bestimmt, eine kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich untersagt. Eine Verwendung der urheberrechtlich geschützten Zeitungsbeiträge, Abbildungen, Anzeigen usw., insbesondere durch Verbreitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Speicherung, gleich, auf welchem Medium bzw. Verbreitungskanal und in welcher technischen Ausgestaltung wie z.B. im Internet oder Intranet sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herausgebers ausdrücklich untersagt und werden sowohl zivil- als auch strafrechtlich geahndet.

11. Datenschutz

Die persönlichen Daten werden zwecks Erfüllung der zivil- und steuerrechtlichen Obliegenheiten im Archiv des Herausgebers elektronisch gesammelt und gespeichert. Der Nutzer erklärt sich auch damit einverstanden, dass er über Aktionen des Herausgebers informiert wird und auch Kontakte über Telefon, E-Mails und Postsendungen zulässt. Alle Rechte gemäß Art. 7 des D.Lgs 196/2003 der Datenschutzbestimmungen können schriftlich in Anspruch genommen werden. Gemeindeblatt GmbH, J.-Plazer-Straße 22, I-39057 Eppan, E-Mail: info@gemeindeblatt-notiziario.eu

12. Beilagen

Beilagen sind Bestandteil der Zeitung und können aus technischen Gründen aus Einzelexemplaren nicht entfernt werden.

13. Reklamationen

Anfragen und Reklamationen werden so rasch als möglich beantwortet. Anlaufstelle für Reklamationen: Gemeindeblatt GmbH, J. Plazer Str. 22, I-39057 Eppan, Tel. 0471 665241, E-Mail: abo@gemeindeblatt-notiziario.eu

14. Änderungen der AGBs von Print-Abos

Der Herausgeber behält sich vor, die AGBs für das Print-Abonnement jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung auf der Webseite www.gemeindeblatt-notiziario.eu unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens. Widerspricht der Abonnent nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung dieser Frist hingewiesen.

15. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist ausschließlich der Gerichtsstand Bozen, Italien.

Wir machen die werten Autoren darauf aufmerksam, dass bei den eingesandten Texten und Fotos unbedingt die Urheberrechte zu beachten sind. Bilder oder Texte, die man im Internet „findet“ oder aus Büchern kopiert, sind in der Regel durch das Urheberrecht geschützt und dürfen nicht verwendet werden, außer mit Einverständnis des Rechteinhabers oder wenn es sich um gemeinfreie Inhalte handelt. Bei Bildern von Minderjährigen muss zudem das Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten vorliegen. Durch das Einsenden der Texte und Fotos erklärt der Einsender, dass er/sie über die für die Verwendungszwecke der Redaktion notwendigen Rechte verfügt beziehungsweise das Einverständnis der Eltern für die Veröffentlichung vorliegt. Sollten gegenüber der Gemeindeblatt Eppan Kaltern GmbH Schadenersatzforderungen erhoben werden, behält sich diese vor, sich an den Einsendern schadlos zu halten. Wenn es berechtigte Zweifel an der Einhaltung der Regeln gibt, behält sich die Redaktion vor, Bilder und Texte abzulehnen, wenn möglich nach Absprache mit den Einsendern.

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